Kinder- und Jugendliche F80-F98

SIND VON IHREM ENGEREN UND WEITEREN SOZIALEN UMFELD ABHÄNGIGER ALS ERWACHSENE. DAHER MÜSSEN BEZIEHUNGSASPEKTE ZWISCHEN DEM PSYCHOTHERAPEUTEN UND DEN BEZUGSPERSONEN EINGANG IN DIE PSYCHOTHERAPIE VON KINDERN UND JUGENDLICHEN FINDEN. UNSERE THERAPEUTINNEN SIND DEMENTSPRECHEND „VIELSPRACHIG“: SIE MÜSSEN IMSTANDE SEIN, ALTERS- UND ENTWICKLUNGSSPEZIFISCHE KOMMUNIKATIONSFORMEN IN DER ARBEIT MIT KINDLICHEN UND JUGENDLICHEN PATIENTEN ANZUWENDEN, ALSO NONVERBALE AUSDRUCKSFORMEN ( WIE ZUM BEISPIEL SPIELEN, ZEICHNEN, MALEN…), UND IN DER VERBALEN KOMMUNIKATION SYMBOLIK UND METAPHER (ZUM BEISPIEL ARBEIT MIT MÄRCHEN UND GESCHICHTEN) SOWOHL VERSTEHEN ALS AUCH „SPRECHEN“.

 

WANN IST EINE PSYCHOTHERAPIE ANGEZEIGT?

  • Die Eltern fühlen sich durch ihre Kinder dauerhaft überfordert.
  • Das Kind zeigt Verhaltensauffälligkeiten oder hat psychosomatische Probleme.
  • Das Kind reagiert oft aggressiv oder ist traurig und zieht sich zurück.
  • Das Kind leidet unter Schulangst, Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten.
  • Es hat Schwierigkeiten, mit Gleichaltrigen in Kontakt zu kommen.

 

Neben dem Wahlarztzuschuss können über die Sozialhilfe der Länder weitere Zuschüsse beantragt werden. Voraussetzung dafür ist die Zusage Ihrer Krankenkasse sowie ein Therapieplan der Psychotherapeutin.