DIE GEMEINSAMKEIT DIESER ERKRANKUNGEN BESTEHT IM ENTSTEHEN EINER ABHÄNGIGKEIT ZU PSYCHOTROPEN SUBSTANZEN (MIT ODER OHNE ÄRZTLICHE VERSCHREIBUNG) ODER ZU BESTIMMTEN VERHALTENSWEISEN, DIE ALLESAMT DER STIMMUNGSREGULATION BEI BIPOLAREN STÖRUNGEN DIENEN SOLLEN. DURCH DEN EXZESSIVEN GEBRAUCH ENTSTEHT ZUNÄCHST EIN HOCHGEFÜHL, WELCHES ABER DANACH UNTER DAS AUSGANGSNIVEAU ZURÜCKFÄLLT UND ZU ERNEUTER KONSUMATION DER SUBSTANZ ODER DES VERHALTENS VERLEITET („KONTROLLVERLUST“). DABEI WERDEN AUCH DIE BEZIEHUNGEN ZU DEN ANGEHÖRIGEN SCHWER BELASTET. AUSSERDEM WEISEN SUCHTERKRANKUNGEN EINE HOHE KOMORBIDITÄT MIT ERLITTENENPSYCHISCHEN TRAUMATA SOWIE ANGSTSTÖRUNGEN AUF.
Die Abhängigkeitserkrankungen werden in substanzgebundene und verhaltensgebundene „Süchte“ unterschieden. Im ICD-10 finden Sie folgende Diagnosen:
Zahlreiche Verhaltenssüchte sind noch nicht klassifiziert:
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