Die meisten Privatversicherungen zahlen zum Betrag der gesetzlichen Krankenkassen (Wahlarztzuschuss) etwas dazu. Jedoch unterscheiden sich die Zuzahlungen von Versicherung zu Versicherung sowohl hinsichtlich der Höhe als auch der Anzahl der in Anspruch genommenen Stunden.
Bei der Beantragung seien sie aber vorsichtig, weil die Kostenübernahme bei unklarer Krankengeschichte nicht immer gewährt wird. Auch wenn einige Gesellschaften die Antragsfragen geändert haben und somit ihre Abfragezeiträume von teilweise 10 auf 5 oder gar 3 Jahre reduziert haben, ist der Grund der Ablehnung oft gar nicht die Therapie selbst, sondern die teilweise kostspielige Diagnostik, die bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen eine aufwändigere Beweisführung verlangt.
Besorgen Sie sich daher vor Antragstellung und vor jedweder Voranfrage folgende Unterlagen:
Schreiben Sie allein bitte dazu so genau als möglich auf, was die Ursache, die Beschwerden und der Verlauf aus Ihrer Sicht waren. Dazu bitte auch mit erklären, wie die Behandlung aus Ihrer Sicht gelaufen ist, was mit den Beschwerden passiert und und (falls erfolgt) warum die Behandlung nicht beendet wurde.
Bevor sie mit ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen, schlagen wir ihnen vor, mit ihren Unterlagen und Befunden zu uns zu kommen, da wir dann den Antrag und das damit verbundene Kostenrisiko vorab prüfen können.
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