Die Sozialhilfe ist in Österreich länderweise organisiert und orientiert sich somit nach dem Hauptwohnsitz. Umgesetzt und verwaltet wird die Sozialhilfe von den Bezirkshauptmannschaften und umfasst nicht nur die bedarfsorientierte Mindestsicherung sondern Zuschüsse im Rahmen der Behindertengesetze (einschließlich psychischer Behinderungen), die Auszahlung des Landespflegegeldes (im Unterschied zu Bundespflegegeld), die Krankenhilfe (Heilbehandlung), die Hilfen für Mütter wie u.a. die Hilfen bei Erziehung und Erwerbsbefähigung, sowie die Umsetzung des Bundesjugendwohlfahrtsgesetz, sofern kein eigenes Landesgesetz vorhanden ist. Bitte beachten sie, dass für die Prüfung ihres Antrags zuerst ihr Bürgermeister zuständig ist, sie also zunächst mit den ausgefüllten Papieren zu ihrer Gemeinde gehen müssen.
Für Psychotherapie können somit Zuschüsse sowohl nach dem Behindertengesetz (bei entsprechend nachgewiesener Behinderung) als auch nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz (für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) beantragt werden.
Während in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland ein allgemeiner Sozialhilfe-Antrag abzugeben ist, hat die Steiermark eine Regelbezuschussung in der Behindertenhilfe von € 24,00 pro Stunde und in der Jugendhilfe von € 28,00 pro Stunde.
Die Informationen bzw. Formulare für die jeweiligen Sozialhilfeanträge finden sie nachfolgend auf dieser Seite.
Praxis im 12. Bezirk
Weinweg 461-462
1120 Wien
Praxis im 13. Bezirk
Elßlergasse 22/5
1130 Wien
Terminvereinbarung bitte via Email office@ambulanz-psychotherapie.at oder telefonisch unter +43 699 18 04 39 59