Die VAEB hat in einigen Bundesländern eine Vereinbarung getroffen, bei der maximal 30 Behandlungseinheiten mit der Kasse verrechnet werden können.
Spätestens vor der zweiten Sitzung ist die Bestätigung über die erfolgte ärztliche Untersuchung beizubringen.
Grundsätzlich sind die ersten vier Behandlungseinheiten – sofern ein krankheitswertiger Zustand vorliegt - bewilligungsfrei. Ab der fünften Sitzung ist eine chefärztliche Genehmigung erforderlich. Dafür muss der Fortsetzungsantrag rechtzeitig vorgelegt werden.
Das Honorar beträgt pro Einzeltherapie (50 min.) € 53,00 bzw. pro Gruppentherapie (90 min.) € 21,00. Sollte die Therapie nicht nach 30 Einheiten abgeschlossen sein, so können weitere Sitzungen nur im Rahmen der bisher gültigen Zuschussregelung (€ 21,80 je Einzelstunde) bewilligt werden.
Praxis im 12. Bezirk
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Praxis im 13. Bezirk
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