Voraussetzungen
Die Handlung muss rechtswidrig, vorsätzlich und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht sein, als Folge der Tat muss eine Körperverletzung, Gesundheitsschädigung oder der Tod des Opfers vorliegen
Fristen
Für alle Leistungen: innerhalb von zwei Jahren nach der Tat
Der Antrag auf Sozialentschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz kann formlos, mit Antragsformular oder persönlich gestellt werden. Das Antragsformular und weitere Informationen zur Sozialentschädigung werden nach telefonischer Rücksprache vom Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt) und seinen Landesstellen zugesandt.
Praxis im 12. Bezirk
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Praxis im 8. Bezirk
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Terminvereinbarung: office@ambulanz-psychotherapie.at