die Wahlarztregelung

sieht vor, dass PatientInnen der österreichischen Gesundheitskasse (ehemalige Gebietskrankenkassen), die keinen Kassenplatz bekommen können bzw. nicht darauf warten wollen oder einfach nur die frei Therapeutenwahl beanspruchen möchten, von der ÖGKeinen Zuschuss von € 28,00 pro Stunde erhalten. Das ursprünglich als Provisorium eingeführte Zuschuss-Modell sah damals einen Kostenzuschuss von 300 Schilling vor, was 1992 ungefähr 50% eines Therapiehonorars ausmachte.  Heute deckt der Kostenzuschuss nur mehr 25-30% des Honorars ab.  Da es bis heute keinen bundesweiten Kassenvertrag gibt, haben die Länder eigene Vereinslösungen zu teilweise extrem niedrigen Tarifen erarbeitet, wodurch es seit Jahren zu einer negativen Selektion bei Kassenverträgen kommt.  Einzelne Versicherungen wie die Sozialversicherung der Selbstständigen sowie die VAEB (Eisenbahn, Bergbau) haben sich freiwillig bereit erklärt im Rahmen der Wahlarztregelgung mehr zu bezahlen (€ 40,00), die Beamtenversicherung bezahlt 50,00 pro Stunde.  

 

Bei aller berechtigten Kritik am derzeitigen Flickenteppich, der weit von einer gesetzlich garantierten Grundversorgung entfernt ist, garantiert ihnen die Wahlarztregelung immerhin eine freie Therapeutenwahl, wobei sie bei finanzieller Knappheit immer zuerst mit dem Therapeuten ihres Vertrauens sprechen sollten. 

 

Bitte bedenken sie, dass sie in jedem Fall vor der zweiten Therapiestunde eine ärztliche Erstuntersuchung oder Überweisung zur Psychotherapie absolviert haben, damit der Kostenzuschuss für die ersten zehn Stunden von ihrer Krankenkasse bezahlt wird. Vor der 11. Stunde muss dann ein Verlängerungsantrag ausgefüllt werden, manche Kassen verlangen zusätzlich noch eine Einschätzung der Krankheitswertigkeit mittels eines sog. GAF-Wertes.

 

 

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Ärztliche Erstuntersuchung.pdf
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BVA-Antrag_auf_Kostenerstattung.pdf
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SV-Verlängerungsantrag allgemein.pdf
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WGKK-Verlängerungsantrag Wien.pdf
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