Therapieangebot

Es liegt in der Natur des Menschen psychische Probleme zunächst alleine mit sich zu klären oder Hilfe im informellen sozialen Netzwerk (Freundes- und Bekanntenkreis) zu suchen und zu erhalten. Soziale Unterstützung führt offensichtlich zu wirksamen Ergebnissen und viele wollen erst dann professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie keinen anderen Ausweg mehr sehen. Wir respektieren diesen Wunsch und dass die Bereitschaft Hilfe anzunehmen Zeit und einen verständnisvollen Umgang braucht. Aber wenn der Zeitpunkt gekommen ist, wollen wir Ihnen rasch und hilfreich zur Seite stehen. 

Ablauf

Telefonische Kontaktaufnahme oder via Email

Wir antworten innerhalb von 24h und bieten Ihnen möglichst zeitnah einen Termin bei unseren BeraterInnen an. Bitte geben Sie uns bei Ihrer Anfrage Ihren (ungefähren) Wohnort/Arbeitsort bekannt um ggf. einen Therapieplatz in Ihrer Nähe anbieten zu können.

Wenn möglich gehen Sie bitte zum Arzt ihres Vertrauens und lassen Sie sich zu uns überweisen. Dann rufen Sie bei uns an und bekommen innerhalb einer Woche Ihren Ersttermin. Zu diesem bringen Sie bitte den Überweisungsschein und relevante Befunde mit.

Ersttermin

Dieser Termin findet entweder telefonisch mit unseren Ambulanz-MitarbeiterInnen oder bei den BeraterInnen in der jeweiligen Praxis statt. Im Rahmen dieses Gesprächs werden Ihre Daten aufgenommen und, sofern vorhanden, Befunde eingesehen. Der Ersttermin soll abklären, wie wir Ihnen helfen können und ob weitere Behandlungen oder Untersuchungen nötig sind. Weiters informieren wir Sie über folgende Punkte:

  • Auswahl der PsychotherapeutIn und der Methode (Humanistische, tiefenpsychologische, verhaltenspsychologische sowie systemische Verfahren, eventuelle Zusatzausbildungen)
  • Wahl des Settings (Einzel-, Gruppen-, Paar- oder Familientherapie), Häufigkeit der Sitzungen und voraussichtliche Dauer der Psychotherapie
  • Die Höhe des Honorars bzw. die Finanzierung des Honorars (auf Krankenschein bzw. über die Wahlarztregelung mit Zuschuss öffentlicher Stellen oder vergünstigte Tarife bei PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision)
  • Absage- und die Urlaubsregelung